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Author:Lindena, Bodo
Title:Besonderheiten der Teilzeitarbeit. Arbeitsrecht (Teilzeitbeschäftigung)
Journal:Sekretariat
1995 : 7, p. 42-43
Index terms:
Freeterms:ARBEITS- UND SOZIALRECHT
Language:ger
Abstract:Seit dem 1.5.1985 existiert im Beschäftigungsförderungsgesetz eine Definition der Teilzeitarbeit. Danach sind Teilzeitbeschäftigte alle Arbeitnehmerinnen, deren wöchentliche Arbeitszeit die der Vollzeitbeschäftigten unterschreitet. Obgleich der allgemein arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz auch auf den Bereich der Teilzeitarbeit ausgedehnt wurde, sind in der Praxis vielerorts Diskriminierungen von Frauen, die diese Arbeitsplätze überwiegend besetzen, festzustellen. Erst seit Ende vor 80er Jahre wird Teilzeit auch tarifvertraglich geregelt. Der Betriebsrat hat gem. Paragraph 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG ein zwingendes Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung von Arbeitsbeginn und -ende einschliesslich der Pausenregelung sowie bei der Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage. Darüber, ob Teilzeitarbeit in einem Betrieb bzw. einen bestimmten Arbeitsplatz eingeführt werden soll, entscheidet allein der Arbeitgeber. Auch bei der Umwandlung eines Vollzeit - in einen Teilzeitarbeitsplatz - wie auch vice versa - besteht kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats.
SCIMA record nr: 141040
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