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Title:Verdachtskündigung: Massgeblich sind die objektiven Tatsachen im Zeitpunkt der Kündigung
Journal:Betrieb und Personal
1995 : VOL. 26:5, p. 207-208
Index terms:
Freeterms:KÜNDIGUNG
Language:ger
Abstract:Folgende Besonderheiten sind bei einer Verdachtskündigung seitens der Arbeitgebers zu beachten: (1) Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Verdachtskündigung, damit dieser die Möglichkeit erhält, sich entlastend zu äussern, (2) dem Entlastungsvorbringen des Arbeitnehmers ist vor Ausspruch der Verdachtskündigung nachzugehen, (3) bei der Anhörung des Betriebsrats (Paragraph 102 BetrVG) ist klarzustellen, dass es sich um eine Verdachtskündigung handelt und (4) zügige Durchführung der Ermittlung. Der Arbeitgeber muss auch nachträgliche Entlastungsvorbringen nachgehen und diese widerlegen, wenn die Entlastungstatsachen vor dem Ausspruch der Kündigung liegen.
SCIMA record nr: 137559
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