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Author: | Leigers, Franz-Josef Weikert, Siegfried |
Title: | Datenschutz im Betrieb. Personalwesen (Personaldatenbank) |
Journal: | Sekretariat
1995 : 7, p. 24-25 |
Index terms: | |
Freeterms: | DATENSCHUTZ |
Language: | ger |
Abstract: | Personalinformationssysteme (PIS) dienen der Erfassung, Verarbeitung und Übermittlung von Arbeitnehmer- und Arbeitsplatzdaten. Die darin gespeicherten Daten werden meist in die folgenden drei Gruppen eingeteilt: (1) Identifikationsdaten (Personalnummer, Name, Vorname, Geburtsdatum, Sozialversicherungsnummer), (2) Arbeitsplatzdaten (Arbeitsplatznummer, Funktionsbezeichnung, Besoldung) und (3) Persönlichkeitsdaten (schulische und berufliche Ausbildung, Fremdsprachenkenntnisse, Auffassungsgabe , Ausdrucksfähigkeit sowie Mitarbeiterführung und -unterweisung). Mindestens drei Grundprinzipien des Datenschutzes sollten in PIS eingehalten werden: die Zweckbindung, das Verbotsprinzip und das Prinzip des Datengeheimnisses. Wie mit personenbezogenen Daten umzugehen ist, regelt das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) sowie die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze. Laut BDSG hat ein Betroffener ein Auskunfts-, ein Lösch- und ein Berichtigungsrecht sowie das Recht, die Daten sperren zu lassen. Abschliessend werden die Pflichten des Betriebsrats und des Datenschutzbeauftragten skizziert. |
SCIMA