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Author:Ganser, H.
Title:Warum DINgeprüft bei Augenschutzgeräten und nicht nur CE
Journal:Sicherheitsingenieur
1999 : VOL. 30:10, p. 66-69
Index terms:
Freeterms:Arbeitsschutz
Language:ger
Abstract:Es ist bekannt, dass mit dem seit 1993 geltenden Recht Augenschutzgeräte nur mit einer CE-Kennzeichnung verkauft werden dürfen, und dass die Richtlinie je nach Gefährdung drei Kategorien unterscheidet. Zudem werden Augenschutzgeräte entsprechend geltendem Recht nur einmalig einer Baumusterprüfung durch eine unabhängige Prüfstelle unterzogen. Eine solche einmalige Prüfung wäre völlig ausreichend, wenn die Qualität und Sicherheit nur durch die Konstruktionsart eines Gerätes bestimmt wäre. Wenn hingegen Fertigungsparameter und Werkstoffeigenschaften einen wesentlichen Einfluss haben, so kann eine gleichbleibende Qualität nur durch intensive werksinterne Kontrollen sichergestellt werden.
SCIMA record nr: 220387
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