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Title:Sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung: Ablauf der Übergangsfrist für Betriebe mit 30 bis 120 Beschäftigten
Journal:Unfall-Stop
1999 : 1, p. 8-9
Index terms:
Freeterms:Arbeitsschutz
Language:ger
Abstract:Für den Bereich der Grosshandels- und Lagerei-Berufsgenossenschaft gelten seit 01.04.1996 neue Regelungen für die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung der Arbeitnehmer. Gem. den Unfallverhütungsvorschriften "Fachkräfte für Arbeitssicherheit" (UVV 2a) und "Betriebsärzte" (UVV 2b) müssen Betriebe mit 30 bis 120 Beschäftigten bis zum 30.03.1999 (Übergangsfrist) die sicherheitstechnische und betriebsärztliche Betreuung ihrer Arbeitnehmer entspr. den o.g. UVV´n gewährleisten. Aller spätestens bis zum 01.04.1999 haben diese Betriebe eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen bzw. überbetriebliche Dienste oder freiberuflich tätige Betriebsärzte zu verpflichten. Beschrieben wird, welche Möglichkeiten der Betreuung bestehen, wie die Bestellung zu erfolgen hat, welche Qualifikationen nachzuweisen sind, etc.
SCIMA record nr: 211671
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