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Author:Tinnefeld, Marie-Theres
Title:Ende der gefahrgeneigten Arbeit? - Anmerkung zur Arbeitnehmerhaftung nach der neuen Rechtsprechung (Haftungsrisiko)
Journal:Datenschutz und Datensicherung
1994 : VOL. 18:4, p. 210-212
Index terms:
Freeterms:ARBEITGEBER-ARBEITNEHMER-BEZIEHUNG
Language:ger
Abstract:Laut Rechtsauffassung des VI Zivilsenats des BGH vom 21.09.1993 bestehen keinerlei Bedenken gegen die Einstellung nach Paragraph 14 Rspr EinhG. Damit wurde - so die Autorin - die Rechtsprechung über die Arbeitnehmerhaftung auf eine neue Grundlage gestellt. Für die Gewichtung der Abwägungsfaktoren - des Verschuldens auf der einen und des Betriebsrisikos auf der anderen Seite - bleibt Paragraph 254 BGB weiterhin von Bedeutung. Danach haftet der Arbeitnehmer: (1) bei leichtester Fahrlässigkeit gar nicht, (2) bei mittlerer Fahrlässigkeit anteilig (quotale Verteilung) und (3) bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz voll. Die jetzige Entwicklung in der Rechtsprechung ist speziell auch zur Einschätzung des Haftungsrisikos der betrieblichen Datenschutzbeauftragten von Bedeutung.
SCIMA record nr: 133780
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