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Author:Pellens, Bernhard
Fülbier, Rolf Uwe
Title:Ad-hoc-Publizität (Publizitätspflicht)
Journal:Betriebswirtschaft
1995 : VOL. 55:2, p. 255-257
Index terms:
Freeterms:JAHRESABSCHLUSS
Language:ger
Abstract:Zusätzlich zu den Jahresabschlüssen und Zwichenberichten müssen börsennotierte Unternehmen gem. Paragraph 15 Abs. 1 Satz 1 WpHG ab Januar 1995 unverzüglich jede neue Tatsache veröffentlichen, die in ihrem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt ist, wenn sie wegen der Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Unternehmens geeignet ist, den Börsenpreis der Wertpapiere erheblich zu beeinflussen. Die Ad-hoc-Publizitätspflicht ist für deutsche börsennotierte Unternehmen nicht neu. Die bisher jedoch ohne praktische Bedeutung gebliebene und auch als "schlafende Norm" bezeichnete Publizitätspflicht soll jetzt durch eine permanente Überwachung durch das Bundesaufsichtsamt und durch drastische Bussgelder (3 Mio. DM) von den Unternehmen erzwungen werden.
SCIMA record nr: 137464
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