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Author:Straub, Fritz
Title:Wann hat der Arbeitgeber die Beiträge alleine zu tragen? Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherungsbeiträge
Journal:Bilanz und Buchhaltung
1993 : VOL. 39:10, p. 390-394
Index terms:
Freeterms:GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN
Language:ger
Abstract:Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag bezeichnet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben diese Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte zu tragen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht für verschiedene Versichertengruppen, die im Gesetz näher bezeichnet sind (z.B. Behinderte, Geringverdiener). Der Autor gibt eine Zusammenfassung hierzu.
SCIMA record nr: 124540
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