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Author: | Straub, Fritz |
Title: | Wann hat der Arbeitgeber die Beiträge alleine zu tragen? Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherungsbeiträge |
Journal: | Bilanz und Buchhaltung
1993 : VOL. 39:10, p. 390-394 |
Index terms: | |
Freeterms: | GESETZLICHE SOZIALLEISTUNGEN |
Language: | ger |
Abstract: | Die Pflichtbeiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung werden als Gesamtsozialversicherungsbeitrag bezeichnet. Arbeitnehmer und Arbeitgeber haben diese Beiträge grundsätzlich je zur Hälfte zu tragen. Eine Ausnahme von diesem Grundsatz besteht für verschiedene Versichertengruppen, die im Gesetz näher bezeichnet sind (z.B. Behinderte, Geringverdiener). Der Autor gibt eine Zusammenfassung hierzu. |
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