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Title:Bei Gesundheitsgefahren sofort handeln. Stichtag 21. August 1997: Arbeitsplatzbeurteilung in allen Büros
Journal:Versicherungsbetriebe
1997 : VOL. 27:3, p. 56-57
Index terms:
Freeterms:BILDSCHIRM
Language:ger
Abstract:Laut EU-Bildschirmrichtlinie müssen alle Büroarbeitsplätze in Deutschland einer Arbeitsplatzbeurteilung unterzogen werden. Dabei geht es vor allem um das Sehvermögen und die psychischen Belastungen der Mitarbeiter sowie um die Ergonomie am Arbeitsplatz. Umstellungsbedarf besteht dann, wenn vor Langzeitschäden schützende ergonomische Grundregeln nicht eingehalten wurden. Für die Umstellung gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis zum 31.12.1999. Nach bisherigen Erfahrungen entsprechen meist jene Geräte und Einrichtungen den EU-Anforderungen, die das GS-Zeichen tragen. Einzelheiten über die EU-Bildschirmarbeitsverordnung können beim Büromöbel-Forum, 65185 Wiesbaden/Fax-Nr.: 0611 - 37 75 59 eingeholt werden.
SCIMA record nr: 166528
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