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Author:Haaz, Heiko
Title:Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäss Paragraph 36 Abs. 2 BDSG
Journal:Recht der Datenverarbeitung
1994 : VOL. 10:1, Sonderbeilage, p. 1-28
Index terms:
Freeterms:DATENSCHUTZ
Language:ger
Abstract:Paragraph 36 Abs. 2 BDSG erfordert die Ergänzung der Fachkenntnisse von betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB). Im einzelnen handelt es sich um (1) juristische Kenntnisse (Grundlagen des BDSG und weiterführende Rechtsvorschriften für den privatwirtchaftlichen und den öffentlichen Bereich), (2) umfassende betriebliche Kenntnisse, (3) betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie um (4) DV- bzw. IV-Kenntnisse (Technische Kenntnisse, Systemsoftwarekenntnisse und Anwendungssoftwarekenntnisse). Grundlegende Fähigkeiten des DSB sollten logisches Denkvermögen, Lernfähigkeit, Konflikt- und Konsensfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, pädagogisch/didaktische Fähigkeiten u.v.m. sein. Seine fachliche Zuverlässigkeit bezieht sich auf das Aufgabenbewusstsein, die Arbeitsqualität sowie auf seine Belastbarkeit.
SCIMA record nr: 133685
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