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Title:Alarmpläne und Rettungswege
Journal:Sicherheitsbeauftragter
1991 : VOL. 26:12, p. 6-8
Index terms:
Freeterms:BETRIEBSSICHERHEIT, ARBEITSSICHERHEIT
Language:ger
Abstract:Trotz bindender Vorschriften wird die Ausarbeitung und Erstellung von Alarm-, Rettungs- und Katastrophenplänen weitgehend vernachlässigt. Der vorgeschriebene Alarmplan sollte Brandschutz-, Rettungs- und Katastrophenpläne einschliessen. Für den Erfolg der Abwehr- und Hilfsmassnahmen ist der schnelle Einsatz der benötigten Hilfskräfte entscheidend. Der Alarmplan ist so einzuüben, dass alle Betriebsangehörigen im Ernstfall ihre Aufgaben und Tätigkeiten kennen. Besonders wichtig ist die eindeutige Kennzeichnung der Ausgänge, der Türen im Bereich der Rettungswege und der Fluchtrichtung. An Notausgängen sind kraftbetriebene Türen und Tore nur zulässig, wenn die Flügel von Hand leicht zu öffnen sind.
SCIMA record nr: 133887
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