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Title:Gefahrstoffe. Kennzeichnung fruchtschädigender Stoffe
Journal:Sicherheitsbeauftragter
1996 : VOL. 31:3, p. 6-8
Index terms:
Freeterms:ARBEITSSICHERHEIT, ARBEITSMEDIZIN
Language:ger
Abstract:Das Wissen über fruchtschädigende Stoffe in den Betrieben ist oft lückenhaft. Die Berufsgenossenschaft der Chemischen Industrie hat daher ein Merkblatt (Merkblatt M 039 1/95) herausgegeben, das diesbezüglich Hinweise und Informationen gibt. Der Beitrag erinnert noch einmal daran, welche Kennzeichnungen auf der Verpackung gefährlicher Stoffe Pflicht sind. Der Hinweis "Kann fruchtschädigend wirken" gehört dazu. Andere Beeinträchtigungen, wie z.B. die der Fortpflanzungsfähigkeit oder die des Kindes im Mutterleib werden nach der Gefahrstoffverordnung jeweils unterschiedlich gekennzeichnet. Das Merkblatt geht nicht auf die Stoffmerkmale erbgutverändernd oder Beeinträchtigung der Fortpflanzungsfähigkeit ein. Bezugsadressen werden genannt.
SCIMA record nr: 150357
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