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Author:Berenz, Claus
Title:Bemessung von Sozialplanabfindungen
Journal:Betrieb und Wirtschaft
1996 : VOL. 50:6, p. 227-229
Index terms:
Freeterms:BETRIEBLICHE SOZIALPOLITIK, ARBEITS- UND
SOZIALRECHT, SOZIALLEISTUNGEN
Language:ger
Abstract:Nach Paragraphen 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG ist der Sozialplan die Einigung zwischen Unternehmen und Betriebsrat über den Ausgleich oder die Milderung der wirtschaftlichen Nachteile, die den Arbeitnehmern infolge einer geplanten Betriebsänderung entstehen. Wenn eine freiwillige Einigung über den Sozialplan nicht zustande kommt, ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die Einigung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Das BAG hat mit Beschluss vom 14.9.1994 festgestellt, dass die Einigungsstelle ihr Ermessen überschreitet, wenn sie für alle infolge einer Betriebsänderung entlassenen Arbeitnehmer ohne Unterschied Abfindungen festsetzt, deren Höhe sich allein nach dem Monatseinkommen und der Dauer der Betriebszugehörigkeit bemisst. Dieser Beschluss des BAG gibt dem Autor Gelegenheit, die notwendige Konkretisierung von Sozialplanleistungen näher zu untersuchen.
SCIMA record nr: 150423
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