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Title:Urlaubsrecht - Urlaubsgewährung
Journal:Arbeitsrecht im Betrieb
1999 : VOL. 20:8, p. 421-423
Index terms:
Freeterms:Urlaub
Language:ger
Abstract:Grundsätzlich ist die Urlaubsgewährung eine der arbeitsvertraglichen Nebenpflichten des Arbeitgebers. Die zeitliche Festlegung dagegen unterliegt dem Weisungsrecht des Arbeitgebers. Er kann dies aber nicht billigem Ermessen i.S.d. Paragr. 315 BGB ausüben, sondern muss die Vorgaben aus Paragr. 7 BUrlG berücksichtigen. Der Arbeitgeber unter Verweis auf das Vorliegen dringender betrieblicher Belange i.S. des Paragr. 7 BUrlG den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers widersprechen. Das Vorliegen dringender betrieblicher Belange ist in zwei Prüfungsschritten zu ermitteln: 1. Handelt es sich um ein unvorhersehbares Ereignis? und 2. Kommt es durch dieses Ereignis zu erheblichen Beeinträchtigungen des Betriebsablaufs, wenn den Urlaubswünschen des Arbeitnehmers nachgekommen wird? Dargelegt wird auch, wie zu enscheiden ist, wenn Urlaubswünsche von Arbeitnehmern kollidieren und wann ein nachträglicher Widerruf des Urlaubszeitpunktes rechtmässig ist.
SCIMA record nr: 220316
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