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Title: | Kein "Lösegeld" für Markenpiraten |
Journal: | Markenartikel
1998 : VOL. 60:1, p. 42, 44, 46 |
Index terms: | COMMERCIAL LAW INTELLECTUAL PROPERTY LAW CAR INDUSTRY PATENTS GERMANY |
Language: | ger |
Abstract: | Zwei Jahre nach Inkrafttreten des neuen deutschen Markengesetzes (01.01.1995) werden die ersten Grundsatzentscheidungen zur Auslegung des neuen Gesetzes bekannt. Hierzu zählt ein (noch nicht rechtskräftiges) Urteil des Wettbewerbssenates des Oberlandesgerichts Frankfurt zum Rechtsmissbrauch im Markenrecht. Danach kann der Erwerb eines Markenrechtes, jedenfalls aber die Ausübung einer formalen Rechtsposition durch den Inhaber eines Markenrechtes unlauter sein. Das hat zur Folge, dass keine auf das formale Zeichenrecht gestützten Rechtsansprüche geltend gemacht werden können, zum Beispiel aus Unterlassung oder Schadensersatz. |
SCIMA