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Author:Adenauer, Sibylle
Title:Die CE-Kennzeichnung am Beispiel der Maschinenrichtlinie (Arbeitsschutz)
Journal:Angewandte Arbeitswissenschaft
1995 : 143, P. 43-56
Index terms:
Freeterms:EG
Language:ger
Abstract:Die seit 1.1.1995 gültige CE-Kennzeichnung dient der Harmonisierung sicherheitstechnischer Anforderungen an Produkte. Zur CE-Kennzeichnung gehört ein EG-Konformitätsnachweis der dies belegt und den Hersteller ausweist. Als eindeutige Konformitätsnachweise gelten die Herstellererklärung, die Zertifizierung durch eine dritte Stelle (Berufsgenossenschaft, TÜV; DEKRA und das GS-Zeichen). Sinn und Zweck der CE-Kennzeichnung werden am Beispiel der Inhalte der EG-Richtlinie für Maschinen und deren Umsetzung in deutsches Recht erläutert. Dies bzgl. wird auf Veränderungen seit 1.1.1995, die Spezifizierung der Maschinenrichtlinie durch harmonisierte Europäische Normen, die Voraussetzungen für das Inverkehrbringen einer Maschinen und auf Hilfen zur Anwendung und Durchführung der Maschinenrichtlinie näher eingegangen.
SCIMA record nr: 137480
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