Tekijä:Zimmermann, Norbert
Otsikko:EU-Binnenmarkt und CE-Kennzeichnungsrichtlinie. Stichtag 1. Januar 1995 (Arbeitsschutz, EG)
Lehti:BG
1994 : 9, p. 560-563
Asiasana:
Vapaa asiasana:EG
Kieli:ger
Tiivistelmä:Ab 1.1.1995 soll die CE-Kennzeichnung vereinheitlicht werden. Dies hat u.a. Veränderungen für Maschinen, die persönliche Schutzausrüstung und elektrische Betriebsmittel zur Folge. Näher eingegangen wird auf Neuerungen des Gerätesicherheitsgesetzes und seine Verordnungen, auf die unterschiedlichen CD-Zeichen in den Harmonisierungsrichtlinien der neuen Konzeption, die einheitliche CE-Kennzeichnung für harmonisierte technische Arbeitsmittel sowie auf CE- und GS-Zeichen (Niederspannungsrichtlinie)/1. GSGV, die Maschinenrichtlinie/9. GSGV und die PSA-Richtlinie/8. GSGV). Zusätzlich zu formalen Unterschieden bei der Anbringung der EG-Zeichen, laufen ab Januar 1995 die Übergangsfristen für die materiellen Anforderungen und Voraussetzungen, die für das Inverkehrbringen massgeblich sind, aus.
SCIMA tietueen numero: 132011
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