Tekijä:Langenbeck, Jochen
Otsikko:Bilanzieller Ausweis von Ersatzsteilen und Werkzeugen
Lehti:Buchführung Bilanz Kostenrechnung
1995 : 16, p. 803-806
Asiasana:
Vapaa asiasana:BILANZPOLITIK, ANLAGEVERMÖGEN
Kieli:ger
Tiivistelmä:Grundsätzlich gehören Werkzeuge, Ersatz- oder Reserveteile, die zur betriebsnotwendigen Erstausstattung zählen, zum Anlagevermögen. Demgegenüber sind auf Vorrat gehaltene, nicht-selbständig nutzbare Ersatzteile dem Vorratsvermögen zuzurechnen. Gleiches gilt für Werkzeuge: Dauernd gebrauchte Werkzeuge zählen zum Anlagevermögen, während Ersatzwerkzeuge bzw. für bestimmte Aufträge beschaffte Werkzeuge zum Vorratsvermögen zuzurechnen sind. Letztere sind, für den Fall der Einmalnutzung, als Betriebsstoffe des Umlaufvermögens auszuweisen.
SCIMA tietueen numero: 140869
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