Tekijä:Bleistein, F.
Otsikko:Arbeitnehmererfindungen und technische Verbesserungsvorschläge: Grundsätzliche Fragen
Lehti:Betrieb und Personal
1996 : VOL. 27:6, p. 258-262
Asiasana:
Vapaa asiasana:VORSCHLAGSWESEN
Kieli:ger
Tiivistelmä:Grundsätzlich hat der Arbeitgeber Anspruch auf das Ergebnis der Arbeit eines Arbeitnehmers. Im Falle der Arbeitnehmererfindung wird dies zum Problem. Das Gesetz über Arbeitnehmererfindungen versucht, die Anspruchslage rechtlich genau zu fassen. Hier ist beispielsweise der persönliche , der räumliche und der sachliche Geltungsbereich definiert. Ebenso ist festgelegt, worin der Unterschied zwischen einer Diensterfindung und einer freien Erfindung besteht, welche Fristen für die Erfindungsmeldung gelten, und in welchem Rahmen der Arbeitgeber die Diensterfindung in Anspruch nehmen kann. Darüberhinaus ist der Arbeitgeber verpflichtet, ein Schutzrecht anzumelden. Für die Inanspruchnahme einer Diensterfindung gibt es ausserdem eine Vergütungspflicht.
SCIMA tietueen numero: 154011
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