| Tekijä: | Bitz, H. |
| Otsikko: | Abgrenzung des Risiko-Frühwarnsystems i.e.S. nach KonTraG zu einem umfassenden Risiko-Managementsystem im betriebswirtschaftlichen Sinn |
| Lehti: | Betriebswirtschaftliche Forschung und Praxis
2000 : VOL. 52:3, p. 231-241 |
| Asiasana: | |
| Vapaa asiasana: | Betriebliche Kontrolle Abschlussprüfung Interne Revision Risikominimierung Betriebsorganisation |
| Kieli: | ger |
| Tiivistelmä: | Ziel des Beitrages ist es, die gesetzlichen Vorgaben durch das KonTraG in ihrer konkreten Bedeutung für Vorstand und Aufsichtsrat aufzuzeigen. Ferner soll die organisatorische Einordnung des vom Gesetz geforderten Risiko-Frühwarnsystems in die Unternehmensorganisation dargestellt und eine Abgrenzung des vom KonTraG geforderten Risiko-Frühwarnsystems i.e.S. zu dem von der Betriebswirtschaftslehre geforderten umfassenden Risiko-Managementsystem deutlich gemacht werden. Dies ist von besonderer Bedeutung für die Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat. |
SCIMA