haku: @author Otto, B. / yhteensä: 1
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Tekijä:Gaul, B.
Otto, B.
Otsikko:Haftung von Aufsichtsratsmitgliedern
Lehti:Arbeit und Arbeitsrecht
2000 : VOL. 55:7, p. 312-314, 316-317
Asiasana:
Vapaa asiasana:Aufsichtsrat
Kieli:ger
Tiivistelmä:Der Aufsichtsrat eines Unternehmens ist gehalten, die Tätigkeit der Geschäftsführung zu überwachen. Wie die Entscheidung des LG Bielefeld vom 16.11.1999 (Az.: 15 O 91/98 n. v.: Verurteilung eines ehemaligen Aufsichtsratsmitglieds einer AG zu Schadensersatz) zeigt, ist es wichtig zu wissen, unter welchen Voraussetzungen aus einer Verletzung der dem Aufsichtsrat obliegenden Aufgaben eine Haftung folgen kann. Für Vorstand und Aufsichtsrat besteht ein grundsätzlich unterschiedlicher Haftungsmasstab. Dargelegt wird, wann ein pflichtwidriges und schadenverursachendes Verhalten des Aufsichtsrats vorliegt, welche Änderungen durch das KonTraG hinsichtlich der Berichtspflicht des Aufsichtsrats entstehen, welcher Versicherungsschutz einem Aufsichtsratsmitglied zusteht und wann das Tätigwerden eines Gläubigers notwendig wird.
SCIMA tietueen numero: 215790
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