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Tekijä:Riekeles, Harald
Otsikko:Maschinenrichtlinie und CE- Kennzeichnung. Zertifizierung (Qualitätsforderung)
Lehti:Arbeitsvorbereitung
1994 : VOL. 31:6, Sonderteil Zert.,NOV.1994, p.ZE 98,100-102
Asiasana:
Vapaa asiasana:MASCHINEN, NORMUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:Ab 01. Januar 1995 ist die EG-Richtlinie für Maschinen - mit wenigen Ausnahmen - verbindlich. Sie regelt das erstmalige Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Maschinen im europäischen Wirtschaftsraum EWR. Die in einem Anhang zur Richtlinie festgeschriebenen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind einzuhalten. Sie werden durch europäische Normen konkretisiert. Der Hersteller/ Bevollmächtigte muss eine Konformitätserklärung ausstellen und die Maschine mit der CE-Kennzeichnung versehen. Zu den Voraussetzungen zählen eine beim Hersteller verfügbare Technische Dokumentation und die mitzuliefernde Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungslandes.
SCIMA tietueen numero: 132833
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