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Tekijä: | Riekeles, Harald |
Otsikko: | Maschinenrichtlinie und CE- Kennzeichnung. Zertifizierung (Qualitätsforderung) |
Lehti: | Arbeitsvorbereitung
1994 : VOL. 31:6, Sonderteil Zert.,NOV.1994, p.ZE 98,100-102 |
Asiasana: | |
Vapaa asiasana: | MASCHINEN, NORMUNG |
Kieli: | ger |
Tiivistelmä: | Ab 01. Januar 1995 ist die EG-Richtlinie für Maschinen - mit wenigen Ausnahmen - verbindlich. Sie regelt das erstmalige Inverkehrbringen und die Inbetriebnahme von Maschinen im europäischen Wirtschaftsraum EWR. Die in einem Anhang zur Richtlinie festgeschriebenen grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen sind einzuhalten. Sie werden durch europäische Normen konkretisiert. Der Hersteller/ Bevollmächtigte muss eine Konformitätserklärung ausstellen und die Maschine mit der CE-Kennzeichnung versehen. Zu den Voraussetzungen zählen eine beim Hersteller verfügbare Technische Dokumentation und die mitzuliefernde Betriebsanleitung in der Sprache des Verwendungslandes. |
SCIMA