haku: @author Hunold, Wolf / yhteensä: 11
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Tekijä:Hunold, Wolf
Otsikko:Welches Recht gilt für diese Personen? Arbeitsnehmerähnliche.
Lehti:Arbiet und Arbeitsrecht
1999 : VOL. 54:8, p. 354-356
Asiasana:
Vapaa asiasana:Arbeitsvertrag
Kieli:ger
Tiivistelmä:Der Gesetzgeber hat sich der Heimarbeiter rein rechtstechnisch durch das Heimarbeitergesetz(HAG) angenommen. Das HAG enthält Vorschriften zum Arbeitsschutz, zu Entgelt, Entgeltschutz und zur Kündigung sowie durch die - gegebenfalls den Besonderheiten des Heimarbeitsverhältnisses angepasste (§12 BUrlG) - Gleichstellung mit Arbeitnehmern in arbeitsrechtlichen gesetzen. Beim Einsatz von heimarbeitern bleibt wenig Gestaltungsspielraum. Bei allen anderen (weisungs-)freien Arbeitnehmern sind die unmittelbar rechtlichen Risiken einge schränkt. Besondere Beachtung sollte den mittelbaren Risiken entgegengebracht werden. Ist zivilrechtlich der Status als arbeitsnehmerähnliche Person rechtskräftig, liegt sozialversicherungsrechtlich die Beuerteilung des Auftragnehmers als sog. arbeitnehmerähnlicher Selbständiger nicht fern;ist er nicht befreit, muss er den vollständigen Rentenversicherungsbeitrag allein aufbringen.
SCIMA tietueen numero: 203755
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