haku: @journal_id 867 / yhteensä: 126
viite: 27 / 126
Tekijä:Heise, Dietmar
Lessenich, Holger M.
Merten, Philip W.
Otsikko:Verfahrensbeschleunigung bei Betriebsänderungen. Neuregelungen im Arbeitsrecht - 7
Lehti:Arbeitgeber
1997 : VOL. 49:9, p. 285-286,288
Asiasana:
Vapaa asiasana:MITBESTIMMUNG, BETRIEBSVERFASSUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:Der in seiner Neufassung ergänzte Paragr. 113 Abs. 3 BetrVG fällt unter die Vorschriften über die Mitwirkung und Mitbestimmung bei Betriebsänderungen (Paragr. 111 bis 113 BetrVG) und dient der Beschleunigung des Interessenausgleichsverfahrens. Letztlich - so die Autoren - wird dadurch die Vorgabe des Paragr. 2 Abs. 1 BetrVG konkretisiert, nach dem Arbeitgeber und Betriebsrat nicht nur zum Wohl der Arbeitnehmer, sondern auch "zum Wohl des Betriebs" zusammen zu arbeiten haben. Spätestens drei Monate nach Unterrichtung des BR kann der Arbeitgeber mit der Betriebsänderung beginnen, ohne gem. Paragr. 113 Abs. 1 BetrVG nachteilsausgleichspflichtig zu werden.
SCIMA tietueen numero: 162601
lisää koriin
SCIMA