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Tekijä:Heise, Dietmar
Lessenich, Holger M.
Merten, Philip W.
Otsikko:Änderungen im Bundesurlaubsgesetz. Neuregelungen im Arbeitsrecht - 6
Lehti:Arbeitgeber
1997 : VOL. 49:8, p. 251-256
Asiasana:
Vapaa asiasana:URLAUB
Kieli:ger
Tiivistelmä:Gem Paragr. 10 Abs. 1 Satz 1 BurlG kann der Arbeitgeber von je fünf Tagen, an denen der Arbeitnehmer infolge einer Massnahme der medizinischen Vorsorge oder Rehabilitation (Kur) an seiner Arbeitsleistung verhindert ist, die ersten zwei Tage auf den Erholungsurlaub anrechnen. In der Ergänzung des Paragr. 11 Abs. 1 BUrlG wird festgelegt, dass Überstundenvergütungen bei der Bemessung des Urlaubsentgelts nicht mehr zu berücksichtigen sind. Der Arbeitgeber darf eine Anrechnung auf den Urlaub des nächsten Kalenderjahres vornehmen. Gegen die Anrechnungsbefugnis des Paragr. 10 Abs. 1 BUrlG wird eingewendet, sie sei wegen des Verstosses gegen Art. 9 Abs. 3 GG verfassungswidrig.
SCIMA tietueen numero: 162980
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