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Tekijä:Buttler, A.
Otsikko:Die Altersversorgung muss stimmen. Auslandsentsendungen in der EU
Lehti:Arbeitgeber
1999 : VOL. 51:9, p. 22-25
Asiasana:
Vapaa asiasana:Betriebliche Altersversorgung
Kieli:ger
Tiivistelmä:Bei Auslandsentsendungen in der EU sollte rechtzeitig für die finanzielle Basis gesorgt werden. Dies betrifft auch die betriebliche Altersversorgung. Ein im Ausland eingesetzter Mitarbeiter ist gem. Art. 14 der EU-Verordnung 1408/71 weiterhin in Deutschland sozialversicherungspflichtig, wenn er (1) im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses mit einem Unternehmen mit Sitz in Deutschland beschäftigt ist, (2) auf Rechnung dieses Unternehmens zur Ausführung einer Arbeit in einen anderen Mitgliedsstaat entsandt wird, (3) die voraussichtliche Dauer der Entsendung 12 Monate nicht überschreitet und (4) der Mitarbeiter nicht eine andere Person ablöst, für welche die Entsendung abgelaufen ist. Lohnsteuerpflicht besteht ausschliesslich in Deutschland, wenn der Entsendungszeitraum nicht mehr als 183 Tage innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten beträgt und die Vergütung von oder für den deutschen Arbeitgeber gezahlt wird.
SCIMA tietueen numero: 219294
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