haku: @indexterm arbitration / yhteensä: 141
viite: 20 / 141
Tekijä: | Bork, R. |
Otsikko: | XZur Schiedsfähigkeit von Beschlussmängelstreitigkeiten. BGH, Urt. v. 29. März 1996 - II ZR 124/95 |
Lehti: | Zeitschrift für das Gesamte Handelsrecht und Wirtschaftsrecht
1996 : VOL. 160:4, p. 374-385 |
Asiasana: | COMPANY LAW ARBITRATION GERMANY |
Kieli: | ger |
Tiivistelmä: | 1. Der Auffassung des BGH, Beschlussmängelstreitigkeiten seien im Grundsatz nicht schiedsfähig, ist zuzustimmen, weil (und solange) weder die Einheitlichkeit des Verfahrens noch die gleichmässige Beteiligung aller von der Entscheidung Betroffenen an der Schiedsrichterernennung gewährleistet ist. 2. Der Entscheidung eines Beschlussmängelstreits durch ein Schiedsgericht steht dann nichts im Wege , wenn entweder alle Betroffenen am Schiedsverfahren teilnehmen oder die Satzung die Entscheidung aller denselben Beschluss betreffenden Klagen durch ein von einer neutralen Stelle eingesetztes Schiedsgericht vorsieht. 3. Akzeptiert man die vorstehenden Ausnahmen, so bedarf es keiner ausdrücklichen Regelung durch den Gesetzgeber. |
SCIMA