haku: @author Welslau, D. / yhteensä: 17
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Tekijä:Welslau, D.
Otsikko:Kündigung wegen rassistischen Verhaltens
Lehti:Personalwirtschaft
1999 : VOL. 26:12, p. 63-65
Asiasana:
Vapaa asiasana:Kündigung
Kieli:ger
Tiivistelmä:Mitte dieses Jahres hatte sich das BAG mit der in der Praxis eher seltenen Kündigung eines Berufsausbildungsverhältnisses wegen Ausländereinflichkeit zu befassen, was auf breites Interesse in der Öffentlichkeit stiess. Der Autor schildert den Fall in Kürze und geht näher ein auf Sondervorschriften für das Ausbildungsverhältnis (Paragr. 15 BBiG). Als Fazit kann festgehalten werden, dass nach Ablauf der Probezeit ein Berufsausbildungsverhältnis vom Arbeitgeber nur noch ausserordentlich - mit wichtigem Grund - gekündigt werden darf. Dabei sind formale Erfordernisse wie Schriftform und Begründung zu beachten. Bei besonders schwerwiegenden Pflichtverletzungen im Ausbildungsverhältnis, bei denen das rechtswidrige Verhalten für den Auszubildenden erkennbar ist und bei denen eine Hinnahme durch den Ausbildenden ausgeschlossen ist, bedarf es vor dem Auspruch einer ausserordentlichen Kündigung keiner Abmahnung - so der Autor.
SCIMA tietueen numero: 205979
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