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Tekijä:Nitschki, Jürgen
Sann, Werner
Ecker, Christoph
Otsikko:Der Gefahrstoffbeauftragte ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. (Betriebsbeauftragte)
Lehti:Arbeitnehmer
1993 : VOL. 41:7-8, p. 283-286, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:ARBEITSSICHERHEIT
Kieli:ger
Tiivistelmä:Die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten ist gemäss der Gefahrstoffverordnung von 1986 gesetzlich nicht vorgeschrieben. Dennoch kann vom Arbeitgeber ein Teil der Verantwortung per Betriebs- oder Dienstvereinbarung delegiert werden. In einer tabellarischen Übersicht werden Funktion, Verantwortlichkeit und Kompetenzbereich verschiedener Betriebsbeauftragter aufgeführt.
SCIMA tietueen numero: 120122
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SCIMA