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Tekijä:Nitschki, Jürgen
Otsikko:Alle Schadstoffe müssen nach Art und Konzentration ermittelt werden. Die Gefahrstoff-Verordnung wird nur mangelhaft umgesetzt. (Arbeitssicherheitsvorschriften)
Lehti:Arbeitnehmer
1992 : VOL. 40:11, p. 441
Asiasana:
Vapaa asiasana:FERTIGUNGSSTOFFE
Kieli:ger
Tiivistelmä:Vorgestellt wird der Sonderdruck der Arbeitskammer des Saarlandes Gefahrstoffe - Handlungsanleitung für die betriebliche Praxis"., die folgende Grundpositionen enhält: 1) Ermittlung aller Schadstoffe und ihrer Gemische nach Art und Konzentration, 2) Bewertung nach Gefährlichkeit der einzelnen Stoffe , 3) Erarbeitung von Betriebsanweisungen nach ½ 20 GefStoffV, 4) Aufstellung eines betrieblichen Massnahmenskatalogs, 5) Durchsetzung der Massnahmen, 6) Erfolgskontrolle hinsichtlich deren Umsetzung und 7) Betriebliches Berichtswesen über die Umsetzung des Gefahrstoffprogramms. Die Aufstellung einer Checkliste "Gefahrstoffe" liefert die Hinweise auf die Gefahrstoff-Verordnung und andere Rechtsvorschriften.
SCIMA tietueen numero: 120470
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