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Tekijä:
Otsikko:Kündigungsrechtliche Verwertbarkeit einer unzulässig gespeicherten Abmahnung. (Kündigungsrecht, Personalakte)
Lehti:Recht der Datenverarbeitung
1993 : VOL. 9:2, p. 71-73, Lit.
Asiasana:
Kieli:ger
Tiivistelmä:In seinem Urteil vom 12.05.1992 hat das Bundesarbeitsgericht beschlossen, dass die kündigungsrechtliche Warnfunktion einer Abmahnung nicht dadurch aufzuheben ist, dass die Abmahnung zu Unrecht in die Personalakte übernommen wurde. In einer formellen Abmahnung ist nur die Wahrnehmung eines Rügerechts zu sehen. Der Verstoss gegen das Anhörungsrecht gem. Paragraph 13 Abs. 2 BAT macht die Abmahnung jedoch formell rechtswidrig. Diskutiert wird, ob die Abmahnung in personalaktenrechtlicher Hinsicht vorübergehend einem Verwertungsverbot unterliegt.
SCIMA tietueen numero: 122387
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