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Tekijä:
Otsikko:Mitbestimmung bei der Bestellung eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Lehti:Recht der Datenverarbeitung
1993 : VOL. 9:2, p. 83-84
Asiasana:
Vapaa asiasana:DATENSCHUTZ, MITBESTIMMUNGSPOLITIK
Kieli:ger
Tiivistelmä:In einem Beschluss vom 19.02.1992 hat das Offenbacher Arbeitsgericht entschieden, dass die Übertragung der Aufgaben eines betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB) auch bei Beibehaltung der bisherigen Position sich gem. Paragraph 99 BetrVG als mitbestimmungspflichtige Versetzung darstellt. Die Position eines DSB in einem Betrieb mit weniger als 300 Arbeitnehmern kann in der Regel mit 20 % der Tätigkeit eines vollzeitbeschäftigten Angestellten wahrgenommen werden.
SCIMA tietueen numero: 122388
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