haku: @journal_id 1013 / yhteensä: 18
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Tekijä:Haaz, Heiko
Otsikko:Anforderungen an die Fachkunde und Zuverlässigkeit des betrieblichen Datenschutzbeauftragten gemäss Paragraph 36 Abs. 2 BDSG
Lehti:Recht der Datenverarbeitung
1994 : VOL. 10:1, Sonderbeilage, p. 1-28
Asiasana:
Vapaa asiasana:DATENSCHUTZ
Kieli:ger
Tiivistelmä:Paragraph 36 Abs. 2 BDSG erfordert die Ergänzung der Fachkenntnisse von betrieblichen Datenschutzbeauftragten (DSB). Im einzelnen handelt es sich um (1) juristische Kenntnisse (Grundlagen des BDSG und weiterführende Rechtsvorschriften für den privatwirtchaftlichen und den öffentlichen Bereich), (2) umfassende betriebliche Kenntnisse, (3) betriebswirtschaftliche Kenntnisse sowie um (4) DV- bzw. IV-Kenntnisse (Technische Kenntnisse, Systemsoftwarekenntnisse und Anwendungssoftwarekenntnisse). Grundlegende Fähigkeiten des DSB sollten logisches Denkvermögen, Lernfähigkeit, Konflikt- und Konsensfähigkeit, Durchsetzungsvermögen, pädagogisch/didaktische Fähigkeiten u.v.m. sein. Seine fachliche Zuverlässigkeit bezieht sich auf das Aufgabenbewusstsein, die Arbeitsqualität sowie auf seine Belastbarkeit.
SCIMA tietueen numero: 133685
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