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Tekijä:
Otsikko:Mitbestimmung bei Telefax (Mitbestimmung am Arbeitsplatz)
Lehti:Recht der Datenverarbeitung
1994 : VOL. 10:3, p. 138-139
Asiasana:
Vapaa asiasana:NACHRICHTENMITTEL
Kieli:ger
Tiivistelmä:Da die Inbetriebnahme eines Telefaxgerätes an die Einführung einer neuen Arbeitsmethode gebunden ist, unterliegt sie gem. Paragraph 72 Abs. 3 Nr. 3 und Abs. 4 Satz 1 Nr. 10 LPVG NW der Mitbestimmung des Personalrats. Dies wird vom OVG Münster damit begründet, dass die Arbeitsmethode, die von der vorgegebenen Aufgabenstellung ausgeht, als Teilaspekt des Arbeitsablaufes anzusehen ist. Unter Einführung einer Arbeitsmethode ist deren erstmalige Anwendung zu verstehen. Die Inbetriebnahme eines Telefaxgeräts betrifft demzufolge die Arbeitsplatzgestaltung und stellt zusätzlich ein Arbeitsmittel dar, dass sowohl das Wohlbedinfen (Geräuschpegel) als auch die Leistungsfähigkeit eines Arbeitnehmers beeinflussen kann.
SCIMA tietueen numero: 133985
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