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Tekijä:Stolte, Wolfgang
Otsikko:Die Botschaft hör ich wohl, allein mir fehlt der Glaube. Kriterien für humane Arbeitsplätze
Lehti:Arbeitnehmer
1994 : VOL. 42:5, p. 176-177
Asiasana:
Vapaa asiasana:ARBEITSPLATZBEWERTUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:In diesem Beitrag wird die Frage erörtert, was die Arbeitswissenschaft zur Bewertung von Arbeitsplätzen unter dem Gesichtspunkt der Humanität noch leistet. Um beurteilen zu können, ob ein Arbeitsplatz oder eine Arbeitstätigkeit als human bezeichnet werden kann, müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: (1) Ausführbarkeit, (2) Schädigungsfreiheit, (3) Beeinträchtigungsfreiheit und (4) Persönlichkeitsförderlichkeit. Mit Ausführbarkeit sind die Voraussetzungen gemeint, die ein forderungsgerechtes und zuverlässiges Arbeiten gewährleisten. Schädigungsfreiheit bedeutet die körperliche und psychische Unversehrtheit. Zur Gewährleistung der Beeinträchtigungsfreiheit ist die Schaffung organisatorischer und technischer Voraussetzungen zur optimalen Ausführung der Tätigkeiten erforderlich. Tätigkeiten können dann als persönlichkeitsfördernd bezeichnet werden, wenn sie ganzheitliche Aufgaben zum Gegenstand haben, der Inhalt der Arbeit als sinnvoll und notwendig erachtet wird und in der Aufgabe Kommunikations- und Kooperationserfordernisse enthalten sind.
SCIMA tietueen numero: 134022
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