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Tekijä:Thisseran, Barbara
Otsikko:Ein oft verkanntes Instrument der Interessenvertretung. Der Wirtschaftsausschuss nach dem Betriebsverfassungsgesetz
Lehti:Arbeitnehmer
1992 : VOL. 40:1, p. 25-17
Asiasana:
Vapaa asiasana:BETRIEBSVERFASSUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:In Unternehmen mit über 100 ständig Beschäftigten ist gem. BetrVG ein Wirtschaftsausschuss zu bilden. In den Aufgabenbereich des Wirtschaftsausschusses fällt es, regelmässige Beratungen mit dem Management über wirtschaftliche Angelegenheiten und deren Auswirkungen auf die Beschäftigten durchzuführen, die Erläuterungen der Jahresabschlüsse sowie die Abstimmung der Vierteljahresberichte vor Unterrichtung der Arbeitnehmer vorzunehmen. In der Praxis wird die Arbeit des Wirtschaftsausschusses bisher zu wenig Bedeutung beigemessen, obwohl die umfassenden Informations- und Beratungsrechte des Wirtschaftsausschusses gerade auch für die Arbeit der Arbeitnehmerinteressenvertretung nutzbar gemacht werden könnten.
SCIMA tietueen numero: 135366
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