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Tekijä:o.V.
Otsikko:Übernahmenanspruch eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis.
Lehti:Betrieb und Personal
1992 : VOL. 23:10, p. 439
Asiasana:
Vapaa asiasana:LEHRLINGSAUSBILDUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:Das Bundesverfassungsgericht hat am 19.05.1992 (1 BvR 126/95) sich mit der Entscheidung 2 AZR 513/82 des Bundesarbeitsgerichts beschäftigt und einen Beschluss hinsichtlich des Ãbernahmenspruchs eines Auszubildenden in ein Arbeitsverhältnis gefasst. Demnach geht das Bundesverfassungsgericht davon aus, dass ein Auszubildender nach dem erfolgreichen Abschulss seiner Berufsausbildung keinen Anspruch auf Abschluss eines Arbeitsvertrages hat. D.h.: die Übernahmeentscheidungen des Arbeitgebers sind nur daraufhin zu überpüfen, ob sie auf sachfremden Motiven oder Willkür beruhen. Im vorliegenden Fall wurde die Nichteinstellung mit der nachhaltigen Folge einer Meinungsäusserung des Betroffenen begründet.
SCIMA tietueen numero: 119753
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