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Tekijä:o.V.
Otsikko:Kündigung wegen Verletzung der Mitteilungsspflicht bei Arbeitsunfähigkeit. (Kündigungsrecht)
Lehti:Betrieb und Personal
1992 : VOL. 23:11, p. 491-493, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:FEHLZEITEN, KÜNDIGUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:Verletzt ein Arbeitnehmer zum wiederholten Mal seine Pflicht, bei Arbeitsunfähigkeit bzw. Erkrankung unverzüglich Anzeige gegenüber Arbeitgeber zu erstatten, so stellt dies - nach erfolgter Abmahnung - einen Grund zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses dar. Entgültig legitimierbar ist der Anspruch einer solchen Kündigung jedoch nur nach eingehender Intressenabwägung (z.B. Darlegung der konkret eintretenden Störung des Betriebsablaufs). Besonders wichtig für die Intressenabwägung ist die Wiederholungsgefahr.
SCIMA tietueen numero: 120102
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SCIMA