haku: @journal_id 611 / yhteensä: 186
viite: 106 / 186
Tekijä:
Otsikko:Dauernde Arbeitsunfähigkeit und 13. Monatseinkommen.
Lehti:Betrieb und Personal
1993 : VOL. 24:6, p. 248-249, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:TARIFLICHE ENTLOHNUNG, LOHNFORTZAHLUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:Nachdem das BAG 1992 den rechtlichen Bestand eines Arbeitsverhältnisses, nicht jedoch eine tatsächliche Arbeitsleistung im Bezugszeitraum von tariflichen Sonderzahlungen zur Grundlage für das 13. Monatsgehalt machte, greift nun der 10. Senat in einer neuen Entscheidung die Frage der Rechtsprechung eines leistungsunabhängigen 13. Monatsgehalts wieder auf. Zeiten ohne Arbeitsleistung und Entgeltzahlung - also auch Krankheitszeiten über den Lohnfortzahlungszeitraum hinaus - bleiben für die Berechnung des Mindestanspruches ohne Einfluss. Ein Tarifvertrag setzt eine tatsächliche Arbeitsleistung bzw. eine Mindestarbeitsleistung nicht voraus. Dies bedeutet, dass kein allgemeingültiger Grundsatz für das Entfallen des Mindestanspruchs geltend gemacht werden kann.
SCIMA tietueen numero: 120803
lisää koriin
SCIMA