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Tekijä:
Otsikko:Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Anhebung der Gehälter von AT-Angestellten.
Lehti:Betrieb und Personal
1993 : VOL. 24:9, p. 397-398, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:BETRIEBSRAT, MITBESTIMMUNG, GEHALT
Kieli:ger
Tiivistelmä:Bisher war das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Erhöhung der AT-Gehälter im Rahmen des ½ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG in Einzelfragen noch immer umstritten. Mit seiner Entscheidung vom 27.10.1992 hat das BAG eine lineare Gehaltserhöhung für alle AT-Angestellten unter der Voraussetzung dass ihre Tätigkeit nicht unter den persönlichen Geltungsbereich des betrieblichen Tarifvertrages fällt und sie nicht zum Personenkreis der leitenden Angestellten gehören, für mitbestimmungspflichtig erklärt. Vor allem aber unterliegen die unechten AT-Angestellten dem Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats. Entgegen einem in der betrieblichen Praxis verbreiteten Irrtum ist die Entgelt-Mitbestimmung des Betriebsrats im wesentlichen auch bei echten AT-Angestellten zu beachten.
SCIMA tietueen numero: 122023
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