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Tekijä:
Otsikko:Allgemeiner Beschäftigungsanspruch: Wert der Arbeitsleistung erzwungener Weiterbeschäftigung. (Arbeitsrecht)
Lehti:Betrieb und Personal
1993 : VOL. 24:1, p. 7-8, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:PERSONALVERWALTUNG, ARBEITSBEWERTUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:In seinem Urteil 5 AZR 297/90 vom 12.02.1992 hat das BAG entschieden, dass die Rückabwicklung der durch die gerichtlich erzwungene Weiterbeschäftigung gewährten Leistungen nach den Grundsätzen der ungerechtfertigten Bereicherung zu erfolgen hat. Stellt ein Arbeitgeber eindeutig klar, dass eine Weiterbeschäftigung nur zur Vermeidung der Zwangsvollstreckung erfolgt, scheidet auch die Annahme eines bis zum rechtskräftigen Abschluss des Kündigungsschutzprozeses auflösungsbedingten Arbeitsverhältnisses mit den bisher gewährten Leistungen aus. Anderes kann nur gelten, wenn eine vertragliche Vereinbarung darüber existiert, dass das bisherige Arbeitsverhältnis bis zur Kündigungsschutzklage fortgesetzt wird.
SCIMA tietueen numero: 123112
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