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Tekijä:
Otsikko:Sozialplanabfindung: Bemessung nach Betriebszugehörigkeit
Lehti:Betrieb und Personal
1994 : VOL. 25:11, p. 491
Asiasana:
Vapaa asiasana:KÜNDIGUNG, SOZIALLEISTUNGEN
Kieli:ger
Tiivistelmä:In den Entscheidungen 10 AZR 606/93 und 352/93 befasste sich das BAG mit der Frage, welche Wertigkeit die Betriebszugehörigkeit bei der Berechnung der Abfindungshöhe besitzt. Aus den Leitsätzen der beiden Entscheidungen geht hervor, dass die Betriebspartner in einem Sozialplan regeln können, dass nur die tatsächliche Betriebszugehörigkeit eines Arbeitnehmers als Bemessungsgrundlage gilt. Dies ist auch dann der Fall, wenn bestimmte Dienstzeiten wie z.B. bei der NVA in der ehemaligen DDR nach der Förderungsverordnung auf die Betriebszugehörigkeit angerechnet worden waren.
SCIMA tietueen numero: 133287
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