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Tekijä:
Otsikko:Gleichbehandlung von Männern und Frauen bei der Stellenausschreibung (Gleichstellung, Stellenausschreibung)
Lehti:Betrieb und Personal
1994 : VOL. 25:4, p. 151-152
Asiasana:
Kieli:ger
Tiivistelmä:Paragraph 611 a BGB (Gleichbehandlungsgrundsatz) wirft immer wieder die Frage auf, wie weit die Verpflichtung des Arbeitgebers geht, niemanden wegen seines Geschlechts bereits bei Stellenausschreibungen und im Auswahlverfahren zu benachteiligen. Grundlage der erneuten Diskussion ist eine Verfassungsbeschwerde gegen ein rechtskräftiges Urteil des LAG Frankfurt , über die das Bundesverfassungsgericht am 16.11.1993 zu entscheiden hatte. Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem Beschluss die Entscheidung des LAG Frankfurt aufgehoben und den Rechtsstreit an das LAG zurückverwiesen. Für die betriebliche Ausschreibungspraxis ergeben sich aus dem Beschluss folgenden Anregungen: (1) Einhaltung des Gebots der geschlechtsneutralen Ausschreibung, (2) die Besetzungsanforderungen sind konkret darzulegen (Qualifikation, Berufserfahrungen, Kooperations- und Durchsetzungsfähigkeit, Stetigkeit in der bisherigen Berufslaufbahn etc.) und (3) geschlechtsneutrale Durchführung des Auswahlverfahrens.
SCIMA tietueen numero: 133858
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