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Tekijä:
Otsikko:Befristung des Urlaubsanspruches auf das Urlaubsjahr bzw. auf den Übertragungszeitraum: Bestätigung der Rechtsprechung
Lehti:Betrieb und Personal
1994 : VOL. 25:6, p. 255-256
Asiasana:
Vapaa asiasana:URLAUBSREGELUNG
Kieli:ger
Tiivistelmä:Die Entscheidung des BAG in seinem Urteil vom 07.12.1993 (9 AZR 683/982) zur Urlaubsrechtsprechung brachte keine Aufhebung der Beschränkung des Übertragungszeitraums des Urlaubsanspruchs auf das Folgejahr. Die Entscheidungsgründe sind die folgenden: (1) die gesetzliche Befristungsregelung übersteigt Regelungen aus Manteltarifverträgen, (2) mit dem Ende der Befristung des Urlaubsanspruches ist der bis dahin bestehende Resturlaubsanspruch ebenfalls erloschen, (3) fällt die Beendigung des Arbeitsverhältnisses in den Befristungszeitraum, so entfällt gem. Paragraph 7 Abs. 4 BUrlG ebenfalls der Abgeltungsanspruch und (4) die Befristung des Urlaubsanspruchs widerspricht nicht Art, 9 Abs. 1 des Übereinkommens Nr. 132 der Internationalen Arbeitsorganisation (IAO). Für die Praxis heisst dies, dass der Urlaubsanspruch auf das Urlaubsjahr und der Übertragungszeitraum beschränkt bleiben.
SCIMA tietueen numero: 133925
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