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Tekijä: | |
Otsikko: | Verdachtskündigung: Massgeblich sind die objektiven Tatsachen im Zeitpunkt der Kündigung |
Lehti: | Betrieb und Personal
1995 : VOL. 26:5, p. 207-208 |
Asiasana: | |
Vapaa asiasana: | KÜNDIGUNG |
Kieli: | ger |
Tiivistelmä: | Folgende Besonderheiten sind bei einer Verdachtskündigung seitens der Arbeitgebers zu beachten: (1) Anhörung des Arbeitnehmers vor Ausspruch der Verdachtskündigung, damit dieser die Möglichkeit erhält, sich entlastend zu äussern, (2) dem Entlastungsvorbringen des Arbeitnehmers ist vor Ausspruch der Verdachtskündigung nachzugehen, (3) bei der Anhörung des Betriebsrats (Paragraph 102 BetrVG) ist klarzustellen, dass es sich um eine Verdachtskündigung handelt und (4) zügige Durchführung der Ermittlung. Der Arbeitgeber muss auch nachträgliche Entlastungsvorbringen nachgehen und diese widerlegen, wenn die Entlastungstatsachen vor dem Ausspruch der Kündigung liegen. |
SCIMA