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Tekijä:Besgen, D.
Otsikko:Betriebsbedingte Kündigung: Intessenausgleich mit Namensliste
Lehti:Betrieb und Personal
1998 : VOL. 29:11, p. 500-503
Asiasana:
Vapaa asiasana:Kündigung
Kieli:ger
Tiivistelmä:Der Autor stellt in seinem Beitrag zwei neuere Entscheidungen des Bundesarbeitsgerichts vor, die sich mit einem wichtigen Teil der Neuerungen des Kündigungsschutzgesetzes, das ab 1.10.1996 in Kraft ist, befassen. Es handelt sich dabei um die Beweislastumkehr zu Lasten des Arbeitnehmers bei einem Interessenausgleich mit Namenliste im Sinne des Paragr. 1 Abs. 5 SKchG nicht an der Anhörungspflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat der betriebsbedingten Kündigung zur Sozialauswahl nach Paragr. 102 BetrVG. Die Anforderungen an die Informationspflichten gegenüber dem Betriebsrat werden nicht herabgesetzt.
SCIMA tietueen numero: 211950
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