haku: @freeterm DATENSCHUTZ, BETRIEBSRAT / yhteensä: 2
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Tekijä:
Otsikko:Rechte und Pflichten des Betriebsrats zum Datenschutz.
Lehti:Datenschutz und Datensicherung
1993 : VOL. 17:6, p. 328-330
Asiasana:
Vapaa asiasana:DATENSCHUTZ, BETRIEBSRAT
Kieli:ger
Tiivistelmä:Hinsichtlich des Datenschutzes vertritt der Betriebsrat die Arbeitnehmen kollektivrechtlich. Der Datenschutzbeauftragte vertritt hingegen die Individualrechte des einzelnen Arbeitnehmers. In Bezug auf die Verarbeitung von Arbeitnehmerdaten durch die speichernde Stelle sind die Interessen von Betriebsrat und Datenschutzbeauftragten gleichgerichtet. Der Betriebsrat verfügt über ein Zustimmungsverweigerungsrecht bei der Erstellung, Versetzung und Umgruppierung von Datenschutzbeauftragten. Ist der Datenschutzbeauftragte jedoch ein leitender Angestellter, so besteht seitens des Arbeitgebers gegenüber dem Betriebsrat nur eine Mitteilungspflicht. Im Falle des Streites über die Einhaltung der Vorshcriften des Datenschutzes kann der Betriebsrat die Aufsichtsbehörende oder das Arbeitsgericht anrufen.
SCIMA tietueen numero: 121573
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