haku: @author Breinlinger, Astrid / yhteensä: 2
viite: 2 / 2
« edellinen | seuraava »
Tekijä:Breinlinger, Astrid
Otsikko:Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes and den betrieblichen Datenschutzbeauftragten.
Lehti:Recht der Datenverarbeitung
1993 : VOL. 9:2, p. 53-58, Lit.
Asiasana:
Vapaa asiasana:DATENSCHUTZ
Kieli:ger
Tiivistelmä:Paragraph 36 Abs. 2 BDSG bestimmt, dass zum Beauftragten für den Datenschutz nur bestellt werden kann, wer die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit besitzt. Aus Paragraph 36 Abs. 3 BDSG, der die unmittelbare Unterstellung des Datenschutzbeauftragten (DSB) unter den Inhaber, den Vorstand, den Geschäftsführer oder den gesetzlich berufenen Leiter verlangt, wird geschlossen, dass die Bestellung einer Person aus diesem Kreis bereits von Gesetztes wegen ausgeschlossen ist. Dargelegt wird, welche Funktionen dem hauptamtlichen DSB zukommen, welchen Aufgabenkataloge bzw. Tätigkeitsbeschreibungen er sich gegenübersieht, wann einem Abberufungsverfahren stattgegeben werden muss und wie die Kooperation zwischen hauptamtlichen DSB und Betriebsrat zu gestalten ist.
SCIMA tietueen numero: 122392
lisää koriin
« edellinen | seuraava »
SCIMA