haku: @author Schlüter, J. / yhteensä: 2
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Tekijä:Schlüter, J.
Otsikko:Kinderarbeitsschutzverordnung. Leichte Arbeiten zugelassen
Lehti:Bundesarbeitsblatt
1998 : 9, p. 20-21
Asiasana:
Vapaa asiasana:Arbeitsschutz
Kieli:ger
Tiivistelmä:Ab Juli 1998 ist die neue Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV) in Kraft getreten. Sie beruht auf der Ermächtigung des Paragr. 5 Abs. 4a Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), wonach die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates die leichten für Kinder geeigneten Arbeiten näher zu bestimmen hat, mit denen Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche gem. Paragr. 5 Abs. 3 JArbSchG beschäftigt werden dürfen. Näher umschrieben werden die wichtigsten erlaubten Beschäftigungen für Kinder bzw. Jugendliche. Dies sind neben dem Zeitungsaustragen und Handreichungen beim Sport auch leichte Tätigkeiten in privaten und landwirtschaftlichen Haushalten sowie Tätigkeiten bei Veranstaltungen. Abschliessend wird kurz auf Beschäftigungseinschränkungen eingegangen.
SCIMA tietueen numero: 206903
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