haku: @journal_id 904 / yhteensä: 201
viite: 13 / 201
Tekijä:
Otsikko:Risiko-Früherkennungs-System
Lehti:Controller Magazin
2000 : VOL. 25:3, p. 262-269
Asiasana:
Vapaa asiasana:Risiko
Kieli:ger
Tiivistelmä:Entwicklungen, die den Fortbestand einer Gesellschaft gefährden, sollen laut Gesetz frühzeitig erkannt werden. Paragr. 91 Abs. 2 AktG verpflichtet den Vorstand einer Aktiengesellschaft, zu diesem Zweck geeignete Massnahmen zu treffen und insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten (Risiko-Früherkennungs-System). Nach der amtlichen Begründung gilt diese Vorschrift nicht nur für Unternehmen in der Rechtsform der Aktiengesellschaft. Die Autoren definieren die Begriffe "Risiko", "geeignete Massnahme" sowie "Risiko-Früherkennungs-System". Schwerpunkt des Beitrags bilden die Ausführungen zu den Aufgaben des Controller-Dienstes im Risikomanagement.
SCIMA tietueen numero: 215775
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